Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. ALLGEMEINES

1.1 Alle Aufträge werden von uns aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB ausgeführt. Die AGB sind verbindlich und integrierender Bestandteil wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung oder Rechnung als anwendbar erklärt werden. 


1.2 Anders lautende Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung, gilt insbesondere auch für Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers.


2. OFFERTEN / PROJEKTE / UNTERLAGEN

2.1 Die Angebote sind unverbindlich und laut den besonderen Angaben in den Offerten auch zeitlich befristet.


2.2 Sämtliche in unseren Katalogen, Preislisten und Prospekten enthaltenen Angaben, wie auch Farben und Abbildungen sind unverbindlich. Aenderungen und Anpassungen an den technischen Fortschritt bleiben vorbehalten.


2.3 Projekte werden nach gültigen Verbandsnormen FEA berechnet. Grundlagen sind die erhaltenen Planunterlagen und Angaben über Grösse, Bauweise (k-Wert), Temperaturen und Anwendungsart. Die wärmetechnischen und wirtschaftlichen Berechnungen sind approximativ. Alle Unterlagen bleiben unser Eigentum. Die Beschaffung aller notwendigen Bewilligungen und möglichen Subventionen ist Sache des Bestellers.


3. BESTELLUNGEN

3.1 Alle mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestellungen sind für uns verbindlich.


3.2 Bestellungsänderungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Aufträge welche bereits in Fabrikation sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Widerrufe von Bestellungen können nur mit unserem Einverständnis erledigt werden. Aufgelaufene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.


3.3 Wir haften nicht für Massunstimmigkeiten auf den uns zugestellten Planunterlagen oder Abweichungen auf dem Bau. Daraus resultierende Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


4. PREISE

4.1 Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Sie verstehen sich netto ab Werk in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt.


4.2 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherungen, Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Gesetzliche Abgaben wie LSVA oder VRG werden dem Besteller anteilsmässig verrechnet und offen ausgewiesen.


5. LIEFERFRIST

5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung des Auftrages, nach Abklärung der techn. Details.


5.2 Konventionalstrafen sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ganz allgemein wegbedungen.


6. VERSAND / VERPACKUNG / TRANSPORTRISIKO

6.1 Der Transport erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.


6.2 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko erfolgt. Bei Schäden ist der Empfänger verpflichtet, dies dem Transporteur zu melden sowie ein Protokoll erstellen zu lassen.


6.3 Sendungen per Lastwagen erfolgen bis zum Ende der befahrbaren Strasse bzw. Talbahnstation. Der Ablad und die Einbringung ins Gebäude ist Sache des Kunden. 


6.4 Individuelle Verrechnung der Verpackung ist möglich. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.


7. KONTROLLE / REKLAMATION / RÜCKSENDUNG

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang zu kontrollieren. Allfällige Mängelrügen und Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich und begründet zu erfolgen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.


7.2 Es können nur katalogmässige Artikel in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Das Material ist franko zurückzusenden. Für die Bearbeitung von Rücksendungen können bis zu 25 % des Warenwertes erhoben werden.


8. VERTRAGSRÜCKTRITT / ABNAHMEVERZUG

8.1 Wir sind berechtigt bei höherer Gewalt oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Geltendmachung von Ansprüchen seitens des Bestellers sind ausgeschlossen.


8.2 Für Abnahmeverzögerung versandbereiter Ware lagert diese auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wofür ihm eine angemessene Lagergebühr verrechnet wird. 


8.3 Kann die Abnahme nach Ansetzung einer Verzugsfrist von sechs Tagen nicht erfolgen, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen, wobei die normalen Zahlungskonditionen zur Anwendung gelangen. Die Geltendmachung weiterer oder anderer Rechte gemäss Obligationenrecht bleibt vorbehalten.


9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Die Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum, ohne jeglichen Abzug, zu leisten.


9.2 Bei Lieferungen im Wert von über CHF 10'000.– sind Teilzahlungen gem. Offerte möglich.


9.3 Bei Zahlungsverspätung von mehr als 60 Tagen wird 5 % Verzugszins ab Verfalldatum berechnet sowie Mahngebühren von Fr. 55.00 als Unkostenbeitrag. 


9.4 Erfüllungsort für Zahlungen ist das Domizil der Lieferfirma. An Drittpersonen geleistete Zahlungen werden nicht anerkannt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Lieferfirma.


10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG / GARANTIE

10.1 Wir garantieren für einwandfreie Materialqualität, sachgemässe Ausführung, richtiges Funktionieren und Einhaltung der Nennleistung der gelieferten Apparate in der Weise, dass wir im Falle rechtzeitig angebrachter und sachlich begründeter Mängelrüge die beanstandeten Teile auf unsere Kosten ersetzen oder nach unserem Ermessen verbessern, unter Ausschluss jeder weiteren Haftung für Betriebsausfall, Kälteschäden und andere direkte oder indirekte Schäden. Ueber ersetzte Teile steht uns das Verfügungsrecht zu. 


10.2 Qualitäts- oder Funktionsmängel, für die wir haften, sind uns innerhalb 14 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Garantie erlischt 2 Jahre nach Rechnungsstellung. Eine allfällige Gewährleistung ist wegbedungen.


10.3 Wenn die defekten Teile nicht in die Fabrik gesandt werden können, erfolgt die Instandstellung am Einsatzort. Die Garantie umfasst dann auch die Arbeits- und Reisekosten des Servicemonteurs. Auf in Garantie ersetzte Teile wird wiederum 1 Jahr Garantie gewährt.


10.4 Für Ersatzteile gilt eine Garantiezeit von 12 Monate ab Rechnungsstellung. 


10.5 Die Garantieleistungen können nicht beansprucht werden, wenn die Störungsursache auf äussere Einflüsse, Nichtbeachtung der Installations- und Bedienungsanleitung, höhere Gewalt oder auch unsachgemässe Eingriffe Dritter, vom Garantieträger nicht beauftragter oder ermächtigter Personen zurückzuführen ist. Reklamationen berechtigen nicht zur Minderung oder auch nur teilweisen Zurückhaltung des Kaufpreises; eine Verrechnung solcher Ansprüche ist ausdrücklich wegbedungen. 


10.6 Die notwendige elektrische Installation sowie das Anschliessen der Apparate sind von einem konzessionierten ElektroInstallateur auszuführen. Die Montage erfolgt normalerweise ebenfalls durch den konzessionierten ElektroInstallateur. Sie umfasst bei Speicheröfen den Einbau des Speicherblocks und die Erstellung der Verbindungen im Innern der Geräte.


11. SERVICELEISTUNGEN

11.1 Der Verbraucher hat allfällige Mängel, die er aufgrund der Instruktion in der Bedienungsanleitung nicht selbst beheben kann, innert nützlicher Frist der nächstgelegenen zuständigen Kundendienststelle oder dem Lieferwerk zu melden. 


11.2 Störungen werden innert 2 bis 3, in absoluten Dringlichkeitsfällen nach Möglichkeit innert 1 bis 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Störungsmeldung oder nach Vereinbarung mit dem Kunden behoben.


11.3 Die Ersatzteil-Lagerhaltung ist für mindestens 5 Jahre gewährleistet (ab Datum der Auslieferung des betreffenden Gerätes durch die Herstellerfirma gerechnet). 


11.4. Uebersteigen die Kosten für die Instandhaltung eines Gerätes ¼ seines aktuellen Neuanschaffungspreises, so wird unentgeltlich

ein verbindlicher Kostenvoranschlag unterbreitet.


11.5 Die Arbeits-/Reisezeit des Servicemonteurs, die ersetzten Teile

und Kleinmaterial werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.


11.6 Der Kostenansatz für die effektive Arbeits-/Reisezeit und das Fahrzeug des Monteurs ist in der ganzen Schweiz grundsätzlich gleich hoch. Werden ohne zusätzliche Fahrtaufwendungen gleichentags mehrere Servicefälle erledigt, so wird die Reisezeit gleichmässig aufgeteilt. Für nicht mit dem Servicewagen erreichbare Orte werden angemessene Zuschläge berechnet.


12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

12.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.


12.2 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. 


12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.